Waffenerwerb

Beim Bundesamt für Polizei findet man folgendes: Welches sind die Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen? Die Person, die eine Waffe erwerben will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf nicht entmündigt sein. Ferner darf sie nicht zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährdet. Dies wird beispielsweise dann angenommen, wenn jemand an einer Suchtkrankheit leidet oder bereits jemanden mit einer Waffe bedroht hat. Weiter darf die Person, die eine Waffe erwerben will, nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung (beispielsweise Vorstrafen wegen vorsätzlicher Körperverletzung) oder wegen mehrfacher Einträge im Strafregister, bei denen das Strafmass nicht nur Busse beträgt, im Strafregister eingetragen sein. Sind die Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen für Schweizer gleich wie für Ausländer? Staatsangehörigen aus folgenden Staaten ist der Erwerb…
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